hauf - gvk: 26. 06. 2008 (unbeantwortet)
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Hepberg, den 26. Juni 2008
Die “Bitburger-/DFB-Flagge 2008”, die “DFB-Flagge”, die “DFB-Coca-Cola-Fan-Flagge” und anderes Merchandising mit schwarz-rot-goldenen Verlaufsfarben
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicherlich bereits durch meinen Anruf bei Ihrer Frau Mack am 27.05.2008, oder auch durch Kenntnisnahme des weiteren Vorgangs vermittels des Justitiars von der Bitburger Braugruppe, Herrn Schönhofen (s. Anlage), erfahren haben, bin ich nicht mit der Verwendung und Verwertung eines von mir in den Jahren 2006/2007 erarbeiteten und 2007 veröffentlichten Design- bzw. Fahnenkonzeptes (“Schwarz-rot-gold in neuer Form”) auf den in Ihrem Haus erstellten und oben bezeichneten Flaggen etc. einverstanden.
In dem hier beigelegten Schreiben nun, das ich von Bitburger auf meine entsprechende Abmahnung hin erhalten habe, wird Frau Mack in einem Sinn zitiert, den ich dem kurzen Gespräch, das ich mit ihr geführt habe, absolut nicht entnehmen konnte; ärgerlicherweise, ich bin sicher, das können Sie nachvollziehen, konstruiert und unterstellt Herr Schoenhofen ein — wenn auch noch so paradoxes — Einverständnis meinerseits in seinem Rekurs auf dieses von mir mit einer sarkastischen Bemerkung und von Frau Mack mit sarkastischer Heuchelei beendeten Gesprächs: Sie konnte oder wollte sich partout nicht konkret zu meinen Vorhaltungen äussern, sondern sprach, wenn ich mich recht entsinne, in einem Satz zugleich zwei zum Einsatz gekommene Versionen der deutschen Fahne in Verlaufsfarben an, die ich der einfachen Kenntlichmachung halber hier als
a) “(deutsche) Streifenfahne in Verlaufsfarben” und
b) dieselbe mit (von mir so genannten) hellen Entsatzstreifen
bezeichnen möchte; a) taucht als “DFB-Flagge” auf, und b) als “Bitburger-/DFB-Flagge 2008”.
Wie sich leicht zeigen lässt, finden sich diese beiden scheinbaren Varianten in Form des Papierabzugs (= a) meiner Druckdatei für meine Fahne, auf welchem die Verlaufsfarben durchgängig, also nicht oder kaum sichtbar von Entsatzstreifen durchbrochen sind, und dem — wie ich nämlich erst durch langwieriges Experimentieren und die schlussendliche Realisierung genau festlegen konnte — davon durch just jenen integrierten hellen Entsatzstreifen unterschiedenen Textildruck (= b), sprich den als hissfertige Fahne verwirklichten Entwurf aus derselben Datei wieder unter einem Dach zusammen, namentlich bei der Fahnenfabrik, der ich diese Arbeit anvertraut hatte (und sodann, freilich, bei Ihnen und Ihrer Klientel).
Frau Mack hingegen wollte in dem zitierten Gespräch “einmal nachsehen, ob der Entwurf” — also die eben nur scheinbar oder gewaltsam (oder gar kriminellerweise?) als zweierlei (a - b) auftretende Fahnengestaltungskonzeption, die dann “zusammen” auf den oben bezeichneten ‘Flaggen’ und “getrennt” als genau diese (b + a), das heisst inclusive der an den DFB weitergereichten (oder besser: inclusive der diesem genialerweise zugleich mit einer Alibifunktion für alle Fälle untergeschobenen) “Variante” a), eine ohne mein Einverständnis vorgenommene multiple Verwendung und Verwertung fand — nicht “vielleicht schon bei den zahlreichen Entwürfen waren, die zur Fußball-WM 2006 von uns gemacht worden sind”.
Leider hatte man sich just vor diesem Gespräch mit Ihrer Frau Mack bei einem Anruf meinerseits im Hause Bitburger unter direktem Bezug auf Frau Mack als diejenige Person, die diesen Auftrag “zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt” hatte, gerade darauf besonnen gehabt, “per schriftlichem Briefing dynamische weisse Streifen auf der Fahne” von Ihnen bzw. Frau Mack bekommen zu haben — und es war dann doch seltsam für mich gewesen, dass Frau Mack weder davon, noch Genaueres von einem Entwurf, auf dem sich ja wohl die “dynamischen weissen Streifen” von Bitburger abzuspielen hatten, zu wissen schien, sondern dass sie diesen — worin er jetzt auch immer bestanden haben mochte — in gleich mehreren, sich widersprechenden Formulierungen zu anonymisieren begann ...
Ich wäre Ihnen nun sehr dankbar, wenn Sie auch mir gegenüber — wie Sie das offenbar (siehe oben) Herrn Schönhofen von der Braugruppe Bitburger gegenüber getan haben — eine solche sagenhafte “Entwicklung und Entstehung” jener von mir reklamierten Fahnengestaltungskonzeption in Ihrem Haus bestätigen könnten; freilich sollte diese auch — wie dies Frau Mack sogleich für die von mir gestaltete Fahne gefordert hatte — durch eine Veröffentlichung belegbar sein. Und vielleicht möchten Sie mir auch bestätigen, dass ich Ihnen gegenüber “zu erkennen gegeben” habe, dass ich “die Angelegenheit als erledigt betrachtet” (Schönhofen) habe?
Sollten Sie mir eine schriftliche — und vor allen Dingen: befriedigende — Aufklärung in diesem Sinne und in allen Punkten bis spätestens zum
07. Juli 2008
vorenthalten oder verweigern, darf ich davon ausgehen, dass meine — oben noch als Annahme(n) formulierte, wenngleich gründlich recherchierte — Rekonstruktion des mir meiner bescheidenen Meinung nach von Ihnen und/oder den mit Ihnen assoziierten Firmen, Unternehmen und Vereinen eingebrockten Falles soweit zutrifft, dass ich diese in der Öffentlichkeit als Darstellung von Fakten äussern darf, ohne mich damit irgend einem Vorwurf, etwa dem der üblen Nachrede, aussetzen oder gar schuldig machen zu können; ich werde dann mit Ihrer Erlaubnis — dank mehr oder weniger gleichgültiger, für die eigentlich kreativ Tätigen jedoch wirklich tödlichen Rechtsprechung in diesem Zusammenhang und ersatzweise für den von mir zunächst eingesetzten Vorwurf der Urheberrechtsverletzung — die Begriffe der bandenmäßigen Verramschung einer Designleistung zum Zweck der ungerechtfertigten Bereicherung sowie des Renommeediebstahls, des (mehrfachen) Etikettenschwindels und, um die spezifische Krone des Bitburgers oder auch der spezifischen kriminellen Gier und Energie, die hier für mich spürbar werden, genauer zu benennen, den des Abschaums verwenden.
Hochachtungsvoll